Allgemeine Reservierungs- und Geschäftsbedingungen für die Hühner- u. Entenbraterei AMMER – Münchner Oktoberfest 2026

 

  1. Zahlung Ihrer RESERVIERUNG

Zur Fixierung Ihrer Reservierung erhalten Sie eine Rechnung in der Höhe des Mindestverzehrs für Ihre Reservierung (Speisen & Getränke). Der berechnete Mindestverzehrbetrag ist eine Anzahlung auf die am Reservierungstag tatsächlich verzehrten Speisen und Getränke.

Die umsatzsteuerliche Abrechnung erfolgt vor Ort am Oktoberfest 2026 im Rahmen der tatsächlichen Leistungserbringung, entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Steuersätzen (derzeit 7 % für Speisen und 19 % für Getränke). Die Umsatzsteuer wird dabei auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs gesondert ausgewiesen.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 1,50 Euro pro gebuchte Person pro Reservierung.

Das nachträgliche Ändern der Kundenstamm- oder Rechnungsdaten bezugnehmend auf die Anzahlungsrechnung wird mit einer Verwaltungskostenpauschale von 15,00 Euro berechnet.

Bankgebühren, die bei Auslandsüberweisungen anfallen, gehen zu Lasten des Kunden/der Kundin.

 

  1. RESERVIERUNGSGUTHABEN

Nach rechtzeitigem Ausgleich Ihrer Anzahlungsrechnung schreiben wir Ihrem Reservierungskonto den bezahlten Mindestverzehr für Ihre individuelle Reservierung gut.

Sie erhalten nach Zahlungseingang eine Zahlungsbestätigung per E-Mail.

Das Reservierungsguthaben kann nicht als Trinkgeld verwendet werden

Das Reservierungsguthaben wird für das angegebene Datum und Uhrzeit bei der Endrechnung in Abzug gebracht.

Auf einen Versand von Gutscheinen wird aus Umweltgründen verzichtet.

Sollten am Reservierungstag weniger Personen kommen als von Ihnen fixiert, darf die Hühner- und Entenbraterei AMMER nichtzugehörige Gäst:innen an Ihren gebuchten Tisch platzieren.

Evtl. nicht verbrauchte Beträge (Restguthaben)- bestätigt in Form eines Restgutscheines- können während des Oktoberfestes 2026 vom 19.09.-04.10.2026 in unserem Zelt, Biergarten (je nach Platzangebot) oder Straßenverkauf oder bis einschl. 31.12.2026 im SCHLOSSCAFÉ IM PALMENHAUS, Schloss Nymphenburg, München (www.palmenhaus.de) eingelöst werden. Eine Umwandlung von Restguthaben in Trinkgeld ist nicht möglich.

Die Reservierung ist grundsätzlich nicht übertragbar. Sowohl der Weiterverkauf, die Weitergabe, als auch die Versteigerung von Reservierungen sind strikt untersagt. Reservierungen, die über Auktionen verkauft/angekauft werden, werden annulliert und geahndet.

  1. PLATZIERUNG und EINLASSBÄNDER

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir die Umsetzung von Platzierungswünschen nicht garantieren können. Eine Umplatzierung an andere als die zugewiesenen Tische direkt auf der Wiesn ist nicht möglich.

Für Reservierungen, für die Einlassbänder vorgesehen sind (Freitag 14.30-17.30 Uhr, Samstag ganztägig, alle Oktoberfestabende), können Sie zwischen ABHOLUNG ODER VERSAND der Einlassbänder wählen.

Die kostenfreie Abholung vor dem Oktoberfest ist möglich am Sonntag 06.09.2026 von 10.00-18.00 Uhr kostenfrei im SCHLOSSCAFÉ IM PALMENHAUS www.palmenhaus.de.

Der Versand ist möglich bis spätestens 31.08.2026 durch eine im Vorfeld durch Sie bezahlte und uns per Mail zugestellte Versandmarke bzw. durch ein bereits frankiertes, uns zugestelltes Paket/Umschlag.

Hinweis: Wir übernehmen keine Haftung für den Versand.

Danach können die Einlassbänder ab Samstag, 19.09.2026 im AMMER-Festbüro direkt im Festzelt auf der Theresienwiese, Wirtsbudenstraße neben dem großen Augustinerzelt, täglich von 10.00 -14.00 oder 15.00 – 17.00 Uhr abgeholt werden.

 

Weitere Informationen zum Einlassbandhandling finden Sie in Ihrer Anzahlungsmail.

 

Beachten Sie bitte, dass Ihre Gäst:innen bei den Freitagsreservierungen ab 14.30 Uhr, bei den Samstagsreservierungen ganztägig und bei allen Abendreservierung das Einlassbändchen bereits beim Einlass zu unserem Festzelt am Arm gesichert tragen und ihre Plätze pünktlich und vollzählig zur Reservierungszeit einnehmen (gilt auch tagsüber). Sollten am Reservierungstag weniger Personen erscheinen als fixiert, behält die Hühner- und Entenbraterei AMMER sich vor, die freien Plätze für andere Gäst:innen freizugeben und/oder Ihnen andere Plätze zuzuweisen. Haben Sie Ihre Plätze 15 Minuten nach Beginn der Reservierungszeit oder während der Reservierungszeit nicht vollständig besetzt, werden alle freien Plätze freigegeben.

 

  1. STORNOBEDINGUNGEN

Stornierungen und Personenzahlreduzierungen von Reservierungen müssen schriftlich oder per Mail erfolgen. Bei Stornierungen bis zum 31.08.2026 wird der angezahlte Mindestverzehrbetrag zurückerstattet, sofern keine Verschiebung auf ein anderes Datum oder Uhrzeit gewünscht oder möglich ist.

Ab dem 01.09.2026 wird der angezahlte Betrag über den Mindestverzehr bei Stornierung in der Kundenkartei belassen. Das Guthaben kann für Produkte aus dem aktuellen Angebotskatalog bis 31.12.2026 verwendet werden. Der aktuelle Angebotskatalog wird auf Anfrage per Mail für die Auswahl zugesandt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine kurzfristig doch nicht benötigte Tischreservierung unter www.ammer-wiesn.de öffentlich zu denselben Konditionen anderen Interessent:innen zum Tausch oder Kauf zur Verfügung zu stellen.

 

  1. GUTSCHEINE (Bier, Bio-Hendl, Wert)

Die Abholung Ihrer bestellten Waren- und/oder Wertgutscheine ist möglich am Sonntag 06.09.2026 11:00 bis 18:00 Uhr kostenfrei im SCHLOSSCAFÉ IM PALMENHAUS www.palmenhaus.de.

Der Versand ist möglich bis spätestens 31.08.2026 durch eine im Vorfeld durch Sie bezahlte und uns zugestellte Versandmarke bzw. durch ein bereits frankiertes Paket/Umschlag.

Hinweis: Wir übernehmen keine Haftung für den Versand.

Ab Samstag, 19.09.2026 können Gutscheine im AMMER-Festbüro im Festzelt auf der Theresienwiese, Wirtsbudenstraße neben dem großen Augustiner-Zelt, täglich von 10.00 -14.00 oder 15.00 – 17.00 Uhr abgeholt werden.

Die Gutscheine sind während des Oktoberfestes vom 19.09.-04.10.2026 gültig. Bier-, Hendl- und Wertgutscheine können bis einschl. 31.12.2026 im SCHLOSSCAFÉ IM PALMENHAUS, Schloss Nymphenburg, München (www.palmenhaus.de) eingelöst werden.

  1. JUGENDSCHUTZ

Der Besuch des AMMER- Festzeltes ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich – auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – nach 20 Uhr nicht mehr in unserem Festzelt und in unserem Biergarten aufhalten. Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf der Festwiese nach 20 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Der Ausschank von Alkohol an Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist nicht erlaubt. Branntweinhaltige Getränke (Schnaps, Cocktails usw.) dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgeschenkt werden.

 

  1. SONSTIGES

Rauch- & Cannabisverbot: In der Hühner- u. Entenbraterei AMMER gelten das während des Oktoberfestes 2026 gültige Bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit sowie das gültige Bayrische Cannabisgesetz

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Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Es gelten die aktuelle Oktoberfestordnung und aktuelle AMMER-Hausordnung. Im Falle der Nichtbeachtung oder Zuwiderhandlung darf die Hühner- und Entenbraterei AMMER von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Den Anweisungen unserer Gäst:innenbetreuer:innen und der Sicherheitsmitarbeitenden ist unbedingt Folge zu leisten. Zelt und Biergarten ist zur Sicherheit unserer Gäst:innen videoüberwacht.

Für den Fall, dass unser Festzeltbetrieb insgesamt oder am Tag der Reservierung aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Allgemeinverfügungen und/oder behördlicher Anordnungen, Sicherheitsmaßnahmen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden kann, wird der bezahlte Mindestverzehr auf Wunsch rückerstattet. Sollten aufgrund behördlicher Anordnung Betriebseinschränkungen seitens der Hühnerbraterei AMMER umgesetzt werden müssen, ist seitens unserer Gäst:innen diesen Folge zu leisten.

Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht.

Gerichtsstand ist München.

 

Stand Februar 2026